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Fortbildung gemäß § 15 FAO

Behandelt wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts inVerkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und für eine Neuerteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens angeordnet wird. Es werden Handlungsanleitungen vermittelt, wie für den Betroffenen die Zeit des Verlusts der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich gehalten werden kann und die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung während der MPU geschaffen werden können.

Jour Fix zum Thema Strafmaßverteidigung

Wie bereits in der Vergangenheit dient der Jour Fix zum Austausch von Meinungen, Ansichten und zum allgemeinen Brainstorming außerhalb des Berufsalltag. Kollege Lefter Kitlikoglu wird ein paar einleitende Worte an das Plenum richten.

Fortbildung Wiesbadener Strafverteitigervereinigung

Am 24.6.2008 findet in Wiesbaden - Hotel Oranien - in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung der Wiesbadener Strafverteidigervereinigung statt. Der Referent - Dr. med. Dieter Marquetand - berichtet zu dem obigen Thema. Näheres und Anmeldeformular - siehe Anlage.

ZDF sucht Strafverteidiger für Reportage

Das ZDF plant eine Reportage/ Dokumentation über Angehörige von Kapitalstraftätern und bittet um die Mithilfe von Strafverteidigern. Näheres siehe Anhang.

Hessischer Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Teilnahme an Terror-Camps

Hessen hat einen eigenen Gesetzentwurf zu Strafbarkeit der Teilnahme an Terror-Camps vorgelegt, den Justizminister Banzer am 30. November 2007 im Bundesrat vorstellte. Die hessische Gesetzesinitiative sieht vor, § 129 a Strafgesetzbuch, der die Bildung und die Unterstützung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt, um eine Strafvorschrift für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern zu ergänzen.

Hessische Strafverteidiger kritisieren den Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes

Neben dem Ziel, durch soziale Integration den jungen Menschen wieder die Möglichkeit zu geben, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, trete nunmehr als gleichrangiges Vollzugsziel die sichere Unterbringung (während der Haftzeit). Dass Jugendliche während ihrer Haftzeit sicher untergebracht werden müssen, sei aber selbstverständlich und kein auf die Zukunft gerichtetes Ziel ihrer Inhaftierung. (der volle Wortlaut der Erklärung ist in der Anlage zu finden) Zur Info weiterhin anliegend Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, welche die Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug betrafen. Gegenstand des Verfahrens 2 BvR 2354/04 war die Unterbringung eines Maßregelpatienten in einem Zweibettzimmer, das aufgrund der Überbelegungssituation im Landeskrankenhaus des Landes Sachsen-Anhalt mit drei Personen belegt war. Das Zimmer wies eine Grundfläche von 14,5 m2 auf und verfügte über einen räumlich abgetrennten WC-Bereich von 4 m2.

Bundestag beschließt (besseren ??) Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestalten soll. Der Jugendstrafvollzug ist bislang nur in seinen Grundzügen gesetzlich geregelt. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform (01.09.2006) sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes liegt allerdings weiterhin in der Kompetenz des Bundes.

Änderung der Kleiderordnung in der JVA Weiterstadt

Die JVA Weiterstadt gibt bekannt: Ab sofort wird bei einfabiger Oberbekleidung in dunkel-blau oder schwarz die Annahme verweigert. Für die Inhaftierten ist das Tragen solcherlei Oberbekleidung ab 1.1.2008 untersagt. Die Inhaftierten sollen dafür Sorge tragen, dass diese Oberbekleidung beim Privatbesuch den Angehörigen zum Austausch übergeben wird. Gefangene die keinen Besuch erhalten werden diese Kleidung zur Habe nehmen müssen.

Jugenstrafvollzugsrecht in Hessen

CDU und FDP setzen im Jugendstrafvollzug auf Erziehung und geschlossenen Vollzug. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Parteien im Landtag.Die meist kurze Haftzeit der Gefangenen im Alter von 14 bis 21 Jahren müsse für die Erziehung genutzt werden, begründete Justizminister Jürgen Banzer (CDU) den Vorrang für den geschlossenen Vollzug. Grüne und Sozialdemokraten hatten im Landtag für einen offenen Strafvollzug geworben......eine weitere Niederlage derer, die sich für sinnvolle Resozialisierung einsetzen ! Gesetz + Erläuterung in Anlage

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