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 Die neue Homepage der Hessischen Strafverteidigervereinigung: (Archiv August 2007)
Aktuell, tagespolitisch, der Justiz im Nacken
Ab sofort ist die Homepage der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger aktuell und neu gestaltet. Die Mitglieder werden nunmehr zeitnah über die Aktivitäten der Vereinigung, Fortbildungen, Veranstaltungen etc. informiert.
Die Mitglieder sind aufgerufen Entscheidungen insbesondere hessischer Gerichte, die rechtsfortbildenden Charakter haben, der Redaktion der Homepage zur Verfügung zu stellen. Diese sollen ebenso zeitnah veröffentlicht werden. gez. die Redaktion
 
 
 
 Presseerklärung (Archiv Juli 2007)
Anwaltsnotdienst in Strafsachen
Mit dem beigefügten Schreiben protestieren der Vorstand des „Frankfurter Anwaltsvereins e.V“ und der Vereinigung „Hessischer Strafverteidiger e.V“ gegen die Polizeiführung Frankfurt wegen Behinderung des Anwaltsnotdienstes und unzulässiger Freiheitsentziehung.
 
Weitere Informationen:
F2-Presseerklaerung 07072007.doc
 
 
 JVA Hünfeld (Archiv Juni 2007)
Besuch der JVA Hünfeld
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei unser Bericht über einen Besuch der JVA Hünfeld und sehr ausführlichen Gesprächen mit Herrn AL Dr. Päkert. Falls es von Ihren Mandanten Berichte gibt, die mit den uns vorliegenden Information nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, können Sie sich gerne jederzeit an den Vorstand wenden.
 
Weitere Informationen:
jva.pdf
 
 
 Anschreiben der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger an Herrn Justizminister Wagner zum Zustand im hessischen Strafvollzug
Die Vereinigung hat - zu wiederholten Male - den Justizminister ermahnt, die Belange und Rechte von Gefangenen zu schützen.
 
Weitere Informationen:
BRIEF.pdf
 
 
 
Aufgepasst !
Die hessische Polizei wird als eines der ersten Flächenbundesländer damit ausgestattet sein: eine blaue Polizeiuniform. Die Uniform ist jedoch nicht nur farblich neu gestaltet, sondern von Grund auf neu konzipiert. „Hessen ist das erste Bundesland, das unterschiedliche Uniformen für den Streifen- und den Innendienst entwickelt hat“, so Bouffier. Eine moderne und leistungsfähige Polizei wie die hessische Polizei muss auch über eine adäquate und insbesondere funktionale Dienstkleidung verfügen. Dies ist ein wichtiger Faktor für die tägliche Aufgabenerledigung. Hinzu kommt ein ansprechendes Äußeres. Die künftige Uniform der hessischen Polizei erfüllt all das in besonderem Maß.
 
 
 
 Ausstellung im "Alten Klapperfeld"
Gewahrsam. Räume der Überwachung
Verlängert bis 30. September 2007! Die Ausstellung findet statt im ehemaligen Polizeigewahrsam im Klapperfeld, Klapperfeldstraße 5, Frankfurt am Main mit Rahmenprogramm Öffnungszeiten: Di, Do - So 12:00 - 18:00, Mi 12:00 - 20:00 Führungen: Sa + So 15:00 Der ehemalige Polizeigewahrsam im Klapperfeld steht seit November 2003 leer und wartet auf den Abriss oder die Umnutzung durch private Investoren. Der Bau aus dem Jahr 1888 entstand zusammen mit dem Polizeipräsidium auf der Zeil 60, gegenüber dem Justizzentrum. Der gelbe Kasten dürfte den Besuchern der unteren Zeil und des Oberlandesgerichts wohl vertraut sein. Das Deutsche Architekturmuseum wird die ansonsten verschlossenen und unzugänglichen Räume des Frankfurter Gewahrsams erstmals für die Öffentlichkeit zugänglich machen: die Aufnahme, die Flure, die Einzelzellen, die Gruppenzellen … weitere Infos unter http://www.dam-online.de (dort der link zu Ausstellungen)
 
 
 
 Bundesgerichtshof stärkt Beschuldigtenrechte (Juli 2007)
Verwertbarkeit von Geständnissen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung die Verwertbarkeit von Geständnissen, die unter Einsatz eines verdeckten Ermittlers bei ansonsten schweigendem Beschuldigten zustande gekommen sind, verneint. Siehe Pressemitteilung des BGH.
 
Weitere Informationen:
Scan1427.pdf
 
 
 Pflichtverteidigergebühren
LG Frankfurt kündigt Verbesserung an
Die allermeisten Kollegen kennen die Problematik, dass gerade bei Durchführung von Rechtsmittelverfahren Kostenanträge aus der Instanz nicht bearbeitet werden, da die Akten dem Rechtspfleger nicht vorliegen. Der Präsident des LG Frankfurt gelobt nun Besserung mit der generellen Anordnung des Anlegens von Kostensonderheften. Mehr in der Anlage.
 
Weitere Informationen:
KOSTEN.pdf
 
 
 Stellungnahme der Vereinigungen
nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen vorgesehen
Die Strafverteidigervereinigungen haben in einer umfangreichen und detailierten Stellungnahme zu den teilweise absurden Gesetzesinitiativen im Bereich des Jugendstrafechts (Stichwort: nachträgliche Sicherungsverwahrung) Stellung genommen. Diese Stellungnahme finden Sie im Wortlaut als Anhang.
 
Weitere Informationen:
nachtraeglichesvjugend.pdf
 
 
 Jour Fix am 5.12.2007
Maßregelvollzug nach der Gesetzesänderung vom 16.07.2007
Die Kollegin Steck-Bromme wird als ausgewiesene Kennerin der Materie zu dem obigen Thema ein paar einleitende Worte an uns richten. Wann: am 5.12.2007 18.30 Uhr "Restaurant - Exadra" Infos hierzu in Anlage
 
Weitere Informationen:
Gesetzesbeschluß.pdf
Gesetzesentwurf + Stellungnahme.pdf
 
 
 
Alles Gute im Jahr 2008
..............wünscht die Strafverteidgervereinigung Hessen e.V.
 
 
 
 Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz
Hände weg vom Jugendstrafrecht Experten des Jugendstrafrechts nennen Fakten zur Jugendkriminalität. Montag, 14. Januar 2008, 10.00 - 11.00 Uhr Bundespressekonferenz Raum I - III Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin mit Prof. Dr. Günter Tondorf (Düsseldorf) Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen (Hamburg) Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner (Frankfurt am Main) Das Jugendstrafrecht steht zur Debatte. Aus der Politik werden Forderungen nach »härteren Strafen«, nach »Erziehungslagern« und »Warnschussarrest« erhoben. Die »zunehmende Gewalt« jugendlicher Straftäter, so heißt es, mache politisches Handeln notwendig. Die Mehrheit der Fachverbände und Experten sieht dies aus guten Gründen anders. Verschärfungen des Jugendstrafrechts sind nicht nur ungeeignet, das Problem jugendlicher Kriminalität zu lösen, sie sind vielmehr schädlich und gefährden erzielte Erfolge. Sie werden wider besseres Wissen vorgetragen und entbehren jeder sachlichen Begründung. Experten verschiedener Verbände, die in Praxis und Wissenschaft mit Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität befasst sind, stellen sich daher gemeinsam gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Mehr Infos siehe Anlage
 
Weitere Informationen:
PK_HaendeWegVom Jugendstrafrecht.pdf
 
 
 32. Strafverteidigertag
Heimlichkeit & Wahrheit
Der vielfach erörterte Paradigmenwechsel vom Freiheits- zum Sicherheitsstaat, der seit dem 11. September 2001 an Geschwindigkeit gewonnen hat, ist auch im Strafprozess nicht ohne Auswirkung auf das Gleichgewicht der Kräfte geblieben. Um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Bürgers abzuwehren, wird das staatliche Arsenal heimlicher Überwachungsmethoden aufgerüstet: Durch Kontrollen und Spionage im Internet, sog. Online-Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung; durch Kontenabfragen und Sicherheitsüberprüfungen werden vermeintliche Lücken der Überwachung im Strafverfahren geschlossen. Mehr Infos in Anlage
 
Weitere Informationen:
Programm_Strafverteidigertag_Muenchen.pdf
 
 
 Strafrecht & Strafprozessrecht aktuell
Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO
Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO Die 3 mal im Jahr stattfindende, jeweils 4-stündige Fortbildungsveranstaltung stellt insbesondere die jeweils neueste Rechtsprechung (Schwerpunkt BGH-Rechtsprechung) und ggf. wesentliche aktuelle Gesetzesänderungen dar. Mit der Teilnahme an allen 3 Veranstaltungen der jährlichen Seminarreihe erfüllen die Teilnehmer die jährliche Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO vollständig. Absolventen der Fachanwaltslehrgänge dienen die Veranstaltungen zum Nachweis der zwischenzeitlichen Fortbildung vor Erwerb des Fachanwaltstitels (§ 4 II FAO).
 
Weitere Informationen:
Strafrecht.pdf
 
 
 Jour Fix Aktuell
Regelmäßiges Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion aktueller Themen
Die Vereinigung plant in regelmäßgen Abständen nunmehr - neben den öffentlichen Vorstandssitzungen - Diskussionsveranstaltungen für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen. Treffpunkt ist jeweils um 18.30 Uhr im Restaurant "Exedra" am Gericht. Termin ist der 5.12.2007. Das Thema wird zeitnah hier bekanntgegeben. Die Vereingung würde sich freuen, wenn die Kollegen zahlreich und mit Lust am Disput erscheinen würden !
 
 
 
 Fortbildung gemäß § 15 FAO - Mittwoch 11. Juni 2008 13-00-17.00 Uhr LG Frankfurt am Main Anwaltszimmer
Sperrfristverkürzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und MPU-Vorbereitung
Behandelt wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und für eine Neuerteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens angeordnet wird. Es werden Handlungsanleitungen vermittelt, wie für den Betroffenen die Zeit des Verlusts der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich gehalten werden kann und die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung während der MPU geschaffen werden können. Die Referenten erläutern, warum es immanent wichtig ist, bereits im Vorverfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde geeignete Schritte in Richtung MPU-Vorbereitung zum Erfolg in der »2. Instanz« vor der Fahrerlaubnisbehörde einzuleiten. Das Seminar zeigt auf, wie derartige in der anwaltlichen Praxis häufi g vorkommende Mandate erfolgreich bearbeitet werden können. Dozenten: RA und FA f. Straf- und Verkehrsrecht Uwe Lenhart/Dipl.-Psych. Horst Ziegler (Bereichsleiter Life Service TÜV Hessen)
 
 
 
 Fortbildung gemäß § 15 FAO
Sperrfristverkürzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und MPU-Vorbereitung Mittwoch 11. Juni 2008 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr LG Frankfurt am Main - Anwaltszimmer
Behandelt wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und für eine Neuerteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens angeordnet wird. Es werden Handlungsanleitungen vermittelt, wie für den Betroffenen die Zeit des Verlusts der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich gehalten werden kann und die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung während der MPU geschaffen werden können. Die Referenten erläutern, warum es immanent wichtig ist, bereits im Vorverfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde geeignete Schritte in Richtung MPU-Vorbereitung zum Erfolg in der »2. Instanz« vor der Fahrerlaubnisbehörde einzuleiten. Das Seminar zeigt auf, wie derartige in der anwaltlichen Praxis häufi g vorkommende Mandate erfolgreich bearbeitet werden können. Dozenten: RA und FA f. Straf- und Verkehrsrecht Uwe Lenhart/Dipl.-Psych. Horst Ziegler (Bereichsleiter Life Service TÜV Hessen)
 
 
 
 Jour Fix zum Thema "Strafmaßverteidigung"
4. Juni 2008 - 18.30 Uhr Kolleg Restaurant Exedra (am Gericht)
Wie bereits in der Vergangenheit dient der "Jour Fix" zum Austausch von Meinungen, Ansichten und zum allgemeinen "Brainstorming" außerhalb des Berufsalltag. Kollege Lefter Kitlikoglu wird "ein paar" einleitende Worte an das Plenum richten.
 
 
 
 Fortbildung Wiesbadener Strafverteitigervereinigung
Psychiatrische Begutachtung im Strafverfahren
Am 24.6.2008 findet in Wiesbaden - Hotel Oranien - in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung der Wiesbadener Strafverteidigervereinigung statt. Der Referent - Dr. med. Dieter Marquetand - berichtet zu dem obigen Thema. Näheres und Anmeldeformular - siehe Anlage.
 
Weitere Informationen:
Einladung Fortbildung Dr Marquetand.pdf
 
 
 ZDF sucht Strafverteidiger für Reportage
Der Sohn als Totschläger angeklagt, der Ehemann als Triebtäter, der Bruder als Mörder
Das ZDF plant eine Reportage/ Dokumentation über Angehörige von Kapitalstraftätern und bittet um die Mithilfe von Strafverteidigern. Näheres siehe Anhang.
 
Weitere Informationen:
Redaktion Recht und Justiz.doc
 
 
 Hessischer Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Teilnahme an Terror-Camps
......ein "unsinniges" Gesetz mehr !
Hessen hat einen eigenen Gesetzentwurf zu Strafbarkeit der Teilnahme an Terror-Camps vorgelegt, den Justizminister Banzer am 30. November 2007 im Bundesrat vorstellte. Die hessische Gesetzesinitiative sieht vor, § 129 a Strafgesetzbuch, der die Bildung und die Unterstützung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt, um eine Strafvorschrift für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern zu ergänzen. In Absatz 5 soll eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten terroristischer Vereinigungen, die terroristischen Zielen dienen, mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Zugleich soll die seit dem Jahr 2002 straffreie sog. Sympathiewerbung erneut unter Strafe gestellt werden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat am 5. Dezember 2008 die Initiative unterstützt und dem Bundesrat empfohlen, sie beim Bundestag einzubringen
 
Weitere Informationen:
Gesetzentwurf_Terror-Camps_(pdf,_88_KB).pdf
 
 
 Hessische Strafverteidiger kritisieren den Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes
Als halbherzig und kontraproduktiv bezeichnet die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger den Entwurf des hessischen Justizministeriums für ein Jugendstrafvollzugsgesetz in Hessen.
Neben dem Ziel, durch soziale Integration den jungen Menschen wieder die Möglichkeit zu geben, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, trete nunmehr als gleichrangiges Vollzugsziel die sichere Unterbringung (während der Haftzeit). Dass Jugendliche während ihrer Haftzeit sicher untergebracht werden müssen, sei aber selbstverständlich und kein auf die Zukunft gerichtetes Ziel ihrer Inhaftierung. (der volle Wortlaut der Erklärung ist in der Anlage zu finden) Zur Info weiterhin anliegend Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen
 
Weitere Informationen:
PE Jugendstrafvollzugsgesetz.doc
Sicherungsverwahrung-JGG.pdf
 
 
 Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, welche die Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug betrafen. Gegenstand des Verfahrens 2 BvR 2354/04 war die Unterbringung eines Maßregelpatienten in einem Zweibettzimmer, das aufgrund der Überbelegungssituation im Landeskrankenhaus des Landes Sachsen-Anhalt mit drei Personen belegt war. Das Zimmer wies eine Grundfläche von 14,5 m2 auf und verfügte über einen räumlich abgetrennten WC-Bereich von 4 m2. Auf der Station gab es einen Hobbyraum, eine Patientenküche und zwei Aufenthaltsräume. Zusätzlich bestand für die Patienten die Möglichkeit, sich stundenweise allein im Besucherzimmer aufzuhalten. Ein Einschluss erfolgte nur zur Nachtruhe. Das Verfahren 2 BvR 2201/05 betraf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Haftraumgröße im offenen Strafvollzug. Der Beschwerdeführer befand sich mit einem weiteren Gefangenen in einem Haftraum des offenen Vollzuges, der eine Grundfläche von 11,7 m2 sowie ein Luftvolumen von 27,2 m3 aufwies. Auf der Etage befand sich ein gesonderter Toiletten-, Wasch- und Duschraum. Die Haftraumtüren waren weder tagsüber noch nachts verschlossen. Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 939/07 war Untersuchungsgefangener. Er war in einem Einzelhaftraum untergebracht, der mit einer räumlich nicht vom übrigen Haftraum abgetrennten, nicht gesondert entlüfteten Toilette ausgestattet war. Die Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg. Die Kammer sah die Beschwerdeführer durch ihre jeweilige Unterbringungssituation nicht in ihrer Menschenwürde verletzt. näheres siehe http://www.bverfg.de
 
 
 
 Bundestag beschließt (besseren ??) Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestalten soll. Der Jugendstrafvollzug ist bislang nur in seinen Grundzügen gesetzlich geregelt. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform (01.09.2006) sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes liegt allerdings weiterhin in der Kompetenz des Bundes. Wollten sich jugendliche Gefangene gegen Maßnahmen im Strafvollzug wehren, mussten sie sich bislang schriftlich an das Oberlandesgericht wenden. Das verabschiedete Gesetz verlagert die Zuständigkeit für Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf die ortsnäheren Jugendkammern, die in der Regel durch einen Einzelrichter entscheiden werden. Zudem erhalten die Gefangenen im Jugendstrafvollzug ein Recht auf Anhörung, über das sie belehrt werden müssen. Die Anhörung findet in der Regel in der Vollzugsanstalt selbst und nur ausnahmsweise im Gericht statt. Zudem eröffnet das Bundesgesetz den Landesgesetzgebern die Möglichkeit, ein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren einzuführen. Erstmals in der Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes wird zudem das Ziel des Jugendstrafrechts ausdrücklich gesetzlich bestimmt. Dabei ist der Erziehungsgedanke das Leitprinzip: An ihm sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig auszurichten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Es soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.
 
 
 
 Änderung der Kleiderordnung in der JVA Weiterstadt
Die JVA Weiterstadt gibt bekannt: Ab sofort wird bei einfabiger Oberbekleidung in dunkel-blau oder schwarz die Annahme verweigert. Für die Inhaftierten ist das Tragen solcherlei Oberbekleidung ab 1.1.2008 untersagt. Die Inhaftierten sollen dafür Sorge tragen, dass diese Oberbekleidung beim Privatbesuch den Angehörigen zum Austausch übergeben wird. Gefangene die keinen Besuch erhalten werden diese Kleidung zur Habe nehmen müssen.
 
 
 
 Jugenstrafvollzugsrecht in Hessen
CDU und FDP setzen im Jugendstrafvollzug auf Erziehung und geschlossenen Vollzug. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Parteien im Landtag. Die meist kurze Haftzeit der Gefangenen im Alter von 14 bis 21 Jahren müsse für die Erziehung genutzt werden, begründete Justizminister Jürgen Banzer (CDU) den Vorrang für den geschlossenen Vollzug. Grüne und Sozialdemokraten hatten im Landtag für einen offenen Strafvollzug geworben......eine weitere Niederlage derer, die sich für sinnvolle Resozialisierung einsetzen ! Gesetz + Erläuterung in Anlage
 
Weitere Informationen:
HessJStVollzG_mit_Begruendung_(436_KB)[1].pdf
 
 
 Kleiderordnung JVA Weiterstadt
"Nicht nur grelle Farben"
Die (neue) Kleiderordnung in der JVA Weiterstadt hat durch einen Beschluss des AG Frankfurt - Abteilung 931 einen "Dämpfer" erfahren. Mittelblaue Blue-Jeans, schwarze Strickjacken mit silbernem Reisverschluss, dunkelblaue Jogginghosen, schwarze Sweat-Shirts sind danach zulässig. Mehr in Anlage.
 
Weitere Informationen:
AGFFM17.12..pdf
 
 
 Jugenstrafrecht und Sicherungsverwahrung
Die Bundesregierung hat nunmehr unter dem 4.10.2007 tatsächlich den Entwurf eines Gesetzes zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugenstrafrecht ins Netz gestellt...Proteste allenthalben müssen und sollten folgen !
 
Weitere Informationen:
1606562.pdf
 
 
 Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO
Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO Die 3 mal im Jahr stattfindende, jeweils 4-stündige Fortbildungsveranstaltung stellt insbesondere die jeweils neueste Rechtsprechung (Schwerpunkt BGH-Rechtsprechung) und ggf. wesentliche aktuelle Gesetzesänderungen dar. Mit der Teilnahme an allen 3 Veranstaltungen der jährlichen Seminarreihe erfüllen die Teilnehmer die jährliche Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO vollständig. Absolventen der Fachanwaltslehrgänge dienen die Veranstaltungen zum Nachweis der zwischenzeitlichen Fortbildung vor Erwerb des Fachanwaltstitels (§ 4 II FAO).
 
Weitere Informationen:
strafrecht.pdf
 
 
 Jour fixe der Vereinigung
Auf vielfachen Wunsch von Kolleginnen und Kollegen findet auch in Zukunft der jour fixe in den Räumen des Restaurants Exedra am Gericht an jedem ersten Mittwoch jedes geraden Monats statt. Der jour fixe soll zum Erfahrungsaustausch dienen, wobei auch angedacht ist, bei Bedarf ein ganz bestimmtes Thema, zu dem eine Kollegin oder ein Kollege Thesen erarbeiten wird, nach Ankündigung auf der Website zu diskutieren. Der nächste jour fixe findet am 1. Oktober 2008 um 19:00 Uhr im Restaurant Exedra, Heiligkreuzgasse 29, 60313 Frankfurt am Main – gegenüber vom „Klapperfeld“ – statt. Alle Interessierten sind herzlich hierzu eingeladen
 
 
 
 Fachanwaltskurs Winter/ Frühjahr 2009
Die absolut vebindlichen Termine !
Die Vereinigung führt Anfang des nächsten Jahres erneut einen Kurs zum Erwerb der besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts für Strafrecht durch. Die Termine stehen bereits fest und die Durchführung des Kurses wird seitens der Vereinigung garantiert ! Mehr Infos in Anlage
 
Weitere Informationen:
Fachanwaltskurs Strafrecht 2009.pdf
 
 
 Fortbildungsveranstaltungen
Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals auf die Fortbildungsveranstaltungen im Oktober, November und Dezember hin - Infos siehe Anlage
 
Weitere Informationen:
Seiten aus Flyer_Mail.pdf
 
 
 Jour Fix Aktuell
4. Februar 2009 19.00 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am nächsten Dienstag, den 4. Februar 2009 findet ab 19.00 Uhr der nächste sog. JOUR FIX im Exedra, Heiligkreuzgasse 29, 60313 Frankfurt statt. Thema wird unter anderem der Sinn und Unsinn des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur Regelung der Verständigungen im Strafverfahren sein. Der Entwurf befindet sich im Anhang als pdf-Datei.
 
Weitere Informationen:
Verständigung.pdf
 
 
 Strafverteidigertag Köln 2009
33. Strafverteidigertag, Köln, 27.2. - 1.3.2009
Strafverteidigung vor neuen Aufgaben Strafverteidigung bleibt auch in Zeiten einer von Sparzwängen gegängelten Justiz Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Dies gilt selbst wenn der Bundesgerichtshof den engagierten Einsatz von Strafverteidigern vermehrt ins Zwielicht rückt. Das geschieht, indem der BGH auch einer strafprozessual und berufsrechtlich korrekte Verteidigung die rechtsstaatliche Motivation und Legitimation abspricht [Beschl. v. 31.08.2006 -3 StR 237/06], dies mit einem vermeintlich geänderten anwaltlichen Ethos erklärt [Beschl. v. 23.04.2007 - GSSt 1/06] und daraus rechtspolitische Forderungen nach einer Einschränkung des Beweisantragsrechts herleitet [Beschl. v. 14.06.2005 – 5 StR 129/05]. Solch höchstrichterliche Geringschätzung wird in einer Zeit ausgesprochen, in der rechtsstaatliche Errungenschaften im Zuge des neuen Präventions- und Sicherheitsdenkens in Frage gestellt werden. Die geplante Ausweitung der Befugnisse des BKA, die nicht enden wollende Debatte um das Jugendstrafrecht und die steigenden Unterbringungszahlen im Maßregelvollzug sind Herausforderungen für eine konsequente und selbstbewusste Strafverteidigung. Eine Anmeldung zum Strafverteidigertag ist nur schriftlich möglich. Dies kann per E-Mail , info@strafverteidigertag.de, Fax (030-31018219) oder Post geschehen weitere Infos siehe Anhang
 
Weitere Informationen:
__www.strafverteidigervereinigungen.org_Strafverteidigerta.pdf
 
 
 Zur Beachtung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die planmäßige Vorstandssitzung für diesen Monat muß aus organisatorischen Gründen um eine Woche auf den 25.03.2009, wie immer 19.30 Uhr, Büro Herzog, verschoben werden. Dies zur Kenntnis und/oder Erinnerung.
 
 
 
 
JOUR FIX AM 2.9.2009 im Restaurant EXEDRA
Sehr geehrte KollegInnen, irrtümlich wurde die Verlegung des Augusttermins nicht veröffentlicht: der nächste jour fixe findet am 2.9.09 um 19:00 Uhr statt. Thema: Der Entwurf der Hessischen Strafvollzugsgesetze. Die Entwürfe können in elektronischer Form unter gunter.fleck@hmdj.hessen.de angefordert werden.
 
 
 
 Vorstandssitzung !
Terminsänderung
Achtung ! Die Vorstandssitzung findet am 8.7.2009 an gewohntem Ort und zur gewohnten Zeit statt !
 
 
 
 Wichtige Fortbildungsveranstaltung !
Am 26.06.2009 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
RECHTSMEDIZIN – PRAXISSCHWERPUNKTE -26.06.2009 Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO (4-stündig) THEMENSCHWERPUNKTE: - Toxikologische Nachweisgrenzen – neueste Untersuchungsmethoden - Wert klinischer Diagnosen von erstbehandelnden Ärzten - Spuren stumpfer Gewalt: Biomechanik nach Körperregion, Haut- und Weichteile, Schädelverletzungen, Wirbelsäule und Rückenmark, Brustorgane, Bauchorgane, Becken und Extremitäten, periphere Blutgefäße, Differenzierung Selbst- vs. Fremdbeibringung. Handlungsfähigkeit, Rekonstruktion - Aus aktuellem Anlaß: Beweiswert von DNA-Spuren, Fallstricke der DNA. REFERENT: Dr. med. Peter Neis, Facharzt für Rechtsmedizin Jahrgang 1964, Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, im Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner, in der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, der International Association of Craniofacial Identification sowie der Identifikationskommission des Bundeskriminalamtes (IDKO), seit 1994 in der Rechtsmedizin tätig (Frankfurt, Mainz, Essenheim). Im Jahre 2000 Anerkennung zum Facharzt für Rechtsmedizin. Im Laufe der Jahre über 2000 gerichtliche Leichenöffnungen unterschiedlichster Kriminalfälle bearbeitet, darunter auch die Morde im Kettenhofweg, Frankfurt, und der Fall „Tristan“ sowie weitere Fälle, die bundesweit Aufsehen erregten. Tagungsort: Landgericht Frankfurt am Main, Gebäude B, 1.OG, Raum 110 (Anwaltszimmer) 26.06.2009 - 13.30 – 17.30 Uhr Teilnehmergebühr: 70,00 € für Mitglieder der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V 100,00 € für Nichtmitglieder – jeweils zzgl. ges. MwSt. - Pausengetränke inklusive Anmeldungen per Fax oder per mail erbeten an: Rechtsanwalt Manuel Mayer Friedensstr. 11 60311 Frankfurt am Main oder über E-Mail: my@ra-manuel-mayer.de Tel.: 069/9736610 – Fax: 069/97366767
 
 
 
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