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| Veröffentlichungen der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger |
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| 31. Strafverteidigertag in Rostock -Ergebnisse | |
| Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen |
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| Brauchen wir ein neues Strafrecht?
Aufgaben und Grenzen des materiellen Strafrechts
Am Sonntag, 25. März 2007, ging nach drei Tagen der 31. Strafverteidigertag in Rostock zu Ende. Mehr als 450 Anwälte sowie Vertreter aus Justiz und Wissenschaft haben seit Freitag über Tendenzen der Ausweitung strafrechtlicher Vorschriften auf eine Vielzahl gesellschaftlicher Problemfelder diskutiert. Unter dem Gesamttitel "Brauchen wir ein neues Strafrecht?" trafen insgesamt sieben Fachgruppen zu den Themen Menschenhandel,
Wirtschaftsstrafrecht, "Alters"strafrecht, Europa, Sanktionen, Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht zusammen.
Die Kriminalpolitik der Gegenwart ist gekennzeichnet von einer stetigen Ausweitung des Strafrechts. Strafrechtliche Sanktionen aber sollten immer das letzte und auf das Notwendigste begrenzte Mittel staatlicher Reaktion sein. Mittlerweile ertönt der Ruf
nach härteren Strafen fast reflexhaft, wann immer ein gesellschaftlicher Missstand "entdeckt" - und das heißt oft nur: ins Licht der medialen Öffentlichkeit gerückt - wird. Die vielfach kritisierte Unterstrafestellung des "Menschenhandels" und des "Stalkings"
sind Beispiele dieser Tendenz, ebenso wie die Forderung nach Strafbarkeit von Freiern.
Weder ist Strafrecht in der Lage, durch hohe Strafandrohungen kriminalisiertes Verhalten zu beseitigen oder wenigstens erheblich einzuschränken, noch werden durch Strafrecht gesellschaftliche Probleme gelöst.
Die AG 1 ("Menschenhandel") verweist darauf, dass Mindeststandards zur Gewährleistung wirtschaftlicher Freiheit aller Berufsgruppen, selbstverständlich auch von Prostituierten, effektiv nur durch nicht-strafrechtliche Regelungen aus dem Bereich des Zivil-, Gewerbe-, Aufenthaltsrechts etc. gewährleistet werden kann.
In der AG 2 ("Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht") wurde eine Rückbesinnung auf die wirtschaftslenkenden Normen des Verwaltungsrechts gefordert sowie z.B. transparente
Vergabeverfahren u.a. bei Subventionen.
Die AG 3 ("Alter schützt vor Strafe nicht") empfiehlt die flächendeckende Ausgestaltung altersgerechten Strafvollzuges und die vermehrte Möglichkeit, im Alter Freiheitsstrafen frühzeitig zur Bewährung auszusetzen.
Die AG 4 ("Europa: Neues Strafrecht durch die Hintertür?") verlangt europäische Mindestverfahrensgrundrechte, die allen europäischen Bürger/innen einen Verfahrensgrundrechtsschutz in der rechtsstaatlichen Tradition Europas gewährleistet.
Die AG 5 ("Andere Sanktionen statt voller Knäste") fordert den Ausbau alternativer (ambulanter) Sanktionen u.a. durch die Erweiterung der Tätigkeit freier Träger zur Unterstützung von Straffälligen - auch, um einer Rückfallgefahr durch geeignete Maßnahmen begegnen zu können.
Die AG 6 lehnt die von der Bundesregierung geplante nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ab. Sie ist mangels zuverlässiger Prognosemethoden nicht rechtspraktikabel. Die bisher von den Länder vorgelegten Entwürfe zur Regelung des
Jugendstrafvollzugs sind verfassungswidrig und in jeder Hinsicht ungenügend.
Die AG 7 ("Betäubungsmittel-Nebenstrafrecht?") verneint, im Einklang mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefährlichkeit von Cannabis und Cannabis-Produkten und bezeichnet den angeblichen Schutz der Konsumenten oder Dritter
durch das BtMG vor Schäden durch den BtM-Konsum als illegitim. Die entsprechenden materiell-rechtlichen und strafprozessualen Eingriffsmöglichkeiten des BtMG gefährden daher die Rechtsstaatlichkeit.
Strafrecht, so die Forderung der Strafverteidiger/innen, muss letzte Möglichkeit bleiben und darf zivile Formen gesellschaftlicher Regulierung und Konfliktbeilegung nicht ersetzen.
Die Strafverteidigervereinigungen fordern den Gesetzgeber auf, seine Reformbemühungen im Strafrecht an dem ihm ursprünglich zugedachten ultima ratio Prinzip zu orientieren und das geltende Strafrecht einer gründlichen Revision im Hinblick auf seine Notwendigkeit und Geeignetheit zur gesellschaftlichen Konfliktlösung zu unterziehen.
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| Weitere Informationen: |
| 31_Ergebnisse.pdf |
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| 30 Jahre Strafverteidigertag | |
| Das Buch zur Veranstaltung |
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| ....."kein Grund zum Feiern", so schloss der Festvortrag zum 10. Strafverteidigertag. Dass es keinen Anlass zur Beruhigung gibt ist ein Grundtenor der Strafverteidigertage bis heute. Die Themen, die der Strafverteidigertag während seiner 30 jährigen Geschichte aufgegriffen hat spiegeln die jüngere Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland wider. Das nunmehr vorliegende Buch - zu beziehen unter der ISBN 3-9808275-7-7 - gibt Einblick in die Auseinandersetzungen von einst und bietet jeweils einen Ausblick auf aktuelle Debatten. |
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