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Lesenswerte Revisionsbeschlüsse aus Bamberg und Frankfurt
Aufgrund einer Entscheidung des OLG Bamberg vom Februar 2015 besteht Anlaß, sich mal wieder mit dem - gerne auch durch Richter übersehenen - Problem der revisionssicheren, weil protokollfesten Inaugenscheinnahme von Lichtbildern in der Hauptverhandlung zu befassen. Das hiesige OLG Frankfurt entschied in einer BtM-Sache zudem, daß ein Tatgericht bei der Vorstrafenverwertung Nachteil des Angeklagten neben den äußeren Daten wie Urteilszeitpunkt, Strafe und Tatzeiten grds. auch Ausführungen zu den zugrundeliegenden Sachverhalten machen muss, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob diese Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere richtig bewertet worden sind. Beide Entscheidungen nachfolgend zum Download...
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