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Postkontrollen-Praxis in JVA Weiterstadt
Liebe Mitglieder,
wir möchten auf 2 Beschlüsse aufmerksam machen, die sich mit der Praxis der Postkontrolle in der JVA Weiterstadt befassten.
In der JVA Weiterstadt war es Praxis, dass der Stationsbedienstete die Postkontrolle durchführte. Wer also gerade Dienst hatte, las die Post. Dies führte dazu, dass persönliche Informationen aus den Briefen an Personen gelangten, in in direktem persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen.
Ein Inhaftierter sah sich hierdurch in seiner geschützten Privatsphäre beeinträchtigt.
Das Landgericht Darmstadt teilte diese Ansicht und sah die Praxis der JVA Weiterstadt als rechtswidrig an.
Die JVA Weiterstadt legte hiergegen Rechtsbeschwerde ein.
Das OLG Frankfurt bestätigte im Rahmen der Kostenentscheidung (der Inhaftierte war zwischenzeitlich entlassen und die Hauptsache für erledigt erklärt worden) die Rechtsauffassung des Landgerichts Darmstadt und sah ebenfalls die Praxis der JVA Weiterstadt als rechtswidrig an.