Verfassungsbeschwerde bezüglich der Berechnung der Gebühr Nr. 4122 VV RVG

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

bezüglich der Berechnung der Gebühr Nr. 4122 VV RVG (über 5 Stunden) ist wegen der Reduzierung auf eine „Nettoanwesenheitszeit“ durch das OLG Frankfurt unter dem Az.: 1 BvR 1294/18 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Manche Rechtspfleger schlagen nunmehr vor, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor über entsprechende Beschwerden entschieden wird. Wir raten daher dringend, diese Gebühr auf jeden Fall geltend zu machen und bei Nichtfestsetzung Beschwerde einzulegen.