Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO

Fortbildungsveranstaltung für (angehende) Fachanwälte gem. § 15 FAO Die 3 mal im Jahr stattfindende, jeweils 4-stündige Fortbildungsveranstaltung stellt insbesondere die jeweils neueste Rechtsprechung (Schwerpunkt BGH-Rechtsprechung) und ggf. wesentliche aktuelle Gesetzesänderungen dar. Mit der Teilnahme an allen 3 Veranstaltungen der jährlichen Seminarreihe erfüllen die Teilnehmer die jährliche Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO vollständig. Absolventen der Fachanwaltslehrgänge dienen die Veranstaltungen zum Nachweis der zwischenzeitlichen Fortbildung vor Erwerb des Fachanwaltstitels (§ 4 II FAO).

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