Online-Fortbildungsveranstaltung „Krypto-Chats: Was ändert sich nach EuGH, KCanG und neuester Rechtsprechung“

am Dienstag, den 14. Mai 2024 von 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:30 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim

Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach

Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung anmelden und auf dieser Seite finden Sie den Link zum Meeting:

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZ0lcO2upjsiG9RfVT2nM1rSA9Xvx38UjuY_

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass laden wir gemeinsam mit der Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V., die die Veranstaltung federführend organisiert, und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. alle unsere Mitglieder herzlich zu einer weiteren Online-Fortbildung 2024 ein.

Es konnte erneut Rechtsanwalt Stefan Allgeier, mit dem bereits eine Fortbildung zum Thema EncroChat und Anom durchgeführt wurde, als Referent zum Thema „Krypto-Chats – was ändert sich durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, KCanG und aktuelle Rechtsprechung in Deutschland“ gewonnen werden. Rechtsanwalt Stefan Allgeier ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim/Heidelberg und seit über 30 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg im Bereich Strafprozessrecht/Strafverteidigung sowie Dozent bei verschiedenen Fortbildungsinstituten.

 Anom, Sky ECC und Encrochat im Licht des EuGH und der neuesten innerstaatlichen Rechtsprechung

Durch die lang erwartete Entscheidung des EuGH vom 30.04.24 wurden bei weitem nicht alle Hoffnungen erfüllt. Die Analyse dieses Urteils, die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland und die Verwertbarkeitsproblematik im Hinblick auf das KCanG werden in der Fortbildungsveranstaltung dargestellt. Es gibt Anlass für neue Verteidigungsansätze, die in dem Seminar besprochen werden.

Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist kostenfrei!

Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigen.

Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Für den Vorstand 

Kai Guthke

Rechtsanwalt

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