Unsere Satzung

Die Satzung der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V.

Die Rechte des Anwalts und damit die Rechte der Mandanten sind durch staatliche Eingriffe, insbesondere auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozeßrechts bedroht; in zunehmendem Maße werden durch neue Gesetze strafprozeßuale Garantien beseitigt und der Beruf des Rechtsanwaltes einer staatlichen Aufsicht und Kontrolle unterworfen. Anwaltliche Tätigkeit muß aber von jedem staatlichen Eingriff und jeder staatlichen Definition freigehalten werden, um der Aufgabe, staatlichen Eingriffen in die Freiheit der Bürger zu begegnen, gerecht werden zu können; der Rechtsanwalt muß seinen Beruf frei und von staatlichen Bindungen unabhängig, den Interessen des Mandanten verpflichtet, ausüben können. Jeder Eingriff in diese Freiheit des anwaltlichen Berufes bedeutet eine Einschränkung der Rechte des Bürgers gegenüber der Staatsgewalt.

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