Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. bietet im Herbst 2023 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht an.
Der Kurs wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung angeboten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Methodik der Strafverteidigung in dieser Form effektiver und gewinnbringender für alle Teilnehmer*innen vermittelt werden kann.
Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. hat am 4. November 2022 einen neuen Vorstand gewählt. In den Vorstand wurden gewählt:
Dr. Carolin Weyand (Vorstandsvorsitzende), Kai Guthke (Stellv. Vorsitzender), Wiebke Otto-Hanschmann (Stellv. Vorsitzende), Monika Wrozyna (Schriftführerin), Dr. Felix Fleckenstein (Kassierer), René Bahns und Jens Olof Breidert.
Liebe Mitglieder,
auf anliegendes Schreiben des Hessischen Ministeriums für Justiz möchten wir aufmerksam machen.
Danach ist die Vorlage eines per Telefax übersandten Besuchsscheins bei Anbahnungsgesprächen ausreichend.
Liebe Mitglieder,
wir möchten auf 2 Beschlüsse aufmerksam machen, die sich mit der Praxis der Postkontrolle in der JVA Weiterstadt befassten.
In der JVA Weiterstadt war es Praxis, dass der Stationsbedienstete die Postkontrolle durchführte. Wer also gerade Dienst hatte, las die Post. Dies führte dazu, dass persönliche Informationen aus den Briefen an Personen gelangten, in in direktem persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen.
Ein Inhaftierter sah sich hierdurch in seiner geschützten Privatsphäre beeinträchtigt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
bezüglich der Berechnung der Gebühr Nr. 4122 VV RVG (über 5 Stunden) ist wegen der Reduzierung auf eine „Nettoanwesenheitszeit“ durch das OLG Frankfurt unter dem Az.: 1 BvR 1294/18 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Manche Rechtspfleger schlagen nunmehr vor, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor über entsprechende Beschwerden entschieden wird. Wir raten daher dringend, diese Gebühr auf jeden Fall geltend zu machen und bei Nichtfestsetzung Beschwerde einzulegen.
Wir als Strafverteidiger/-innen erklären unserer Kollegin ob der aktuellen Ereignisse ausdrücklich unsere uneingeschränkte Solidarität. Wir tun dies aus tiefster Überzeugung und sehen es als kollegiale, humanitäre und demokratische Pflicht bei diesem Angriff auf sie aber auch auf rechtsstaatliche Grundsätze, fest an ihrer Seite zu stehen.
Die Kollegin ist eine engagierte Strafverteidigerin, die sich der unbedingten Wahrung der Interessen ihrer Mandanten verpflichtet fühlt. Hierfür steht auch die hessische Strafverteidigung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Nachdem in vielen JVAen wieder vermehrt Belehrungen zur Unterschrift vorgelegt werden, weisen wir zur Klarstellung noch einmal daraufhin, dass diese - entgegen der Auffassung von dortigen Pfortenbeamten sowie deren Vorgesetzten - weder entgegen genommen noch der Erhalt bestätigt werden muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antwortschreiben des Hessischen Justizministeriums auf unsere Anfrage.
In der sehr lesenswerten BGH-Entscheidung 2 StR 489/13 , die uns von Kollege Armin Golzem übersandt wurde, hat sich der 2.Strafsenat u.a.