Die für 1. Dezember 2023 geplante Fortbildungsveranstaltung zur Neuregelung des § 64 StGB muss krankheitsbedingt abgesagt werden!

Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig!

Das hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung von heute deutlich gemacht.

Zuvor hatten u.a. die Strafverteidigervereinigungen hierfür in ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 900/22 gekämpft.

Ne bis in idem gilt!

Weitere Informationen:


Unsere rechtspolitischen Gespräche im Hessischen Landtag waren die Initiative für eine kleine Anfrage zum offenen Vollzug in Hessen. Die erschreckenden Zahlen stehen nun mit der Antwort des Justizministers schwarz auf weiß fest: Der offene Vollzug existiert in Hessen faktisch (fast) nicht.

Prozentanteil der Gefangenen im offenen Vollzug: 1,6 % (im Jahr 2022), 1,7 % (im Jahr 2021).

Durchschnittlich nicht belegte Haftplätze im offenen Vollzug: 234 (im Jahr 2023), 267 (im Jahr 2022).


Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. bietet im Herbst 2023 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht an. Der Kurs wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung angeboten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Methodik der Strafverteidigung in dieser Form effektiver und gewinnbringender für alle Teilnehmer*innen vermittelt werden kann.


Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. hat am 4. November 2022 einen neuen Vorstand gewählt. In den Vorstand wurden gewählt:

Dr. Carolin Weyand (Vorstandsvorsitzende), Kai Guthke (Stellv. Vorsitzender), Wiebke Otto (Stellv. Vorsitzende), Monika Wrozyna (Schriftführerin), Dr. Felix Fleckenstein (Kassierer), René Bahns und Jens Olof Breidert.


Wir trauern um unser jahrzehntelanges Mitglied, einen engagierten Verteidiger und Freund, Edgar Liebrucks.

Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V.


Wir möchten auf das – von Herrn Kollegen Koch freundlicherweise zur Verfügung gestellte – Schreiben des Hessischen Justizministeriums vom 4. September 2023 hinweisen.

Das Schreiben betrifft die bisherige Praxis (hier der JVA Weiterstadt), eine gesonderte Besuchserlaubnis/Zuverlässigkeitsprüfung bei der Hinzuziehung einer/eines vereidigten Dolmetscherin/Dolmetschers zu einem Verteidigungsgespräch in der JVA zu verlangen/vorzunehmen.

Das Justizministerium stellt in dem Schreiben nunmehr klar, dass grundsätzlich keine Zuverlässigkeitsprüfung durch die JVA erfolgen soll.


Liebe Mitglieder, 

auf anliegendes Schreiben des Hessischen Ministeriums für Justiz möchten wir aufmerksam machen.

Danach ist die Vorlage eines per Telefax übersandten Besuchsscheins bei Anbahnungsgesprächen ausreichend. 


Liebe Mitglieder,

wir möchten auf 2 Beschlüsse aufmerksam machen, die sich mit der Praxis der Postkontrolle in der JVA Weiterstadt befassten.

In der JVA Weiterstadt war es Praxis, dass der Stationsbedienstete die Postkontrolle durchführte. Wer also gerade Dienst hatte, las die Post. Dies führte dazu, dass persönliche Informationen aus den Briefen an Personen gelangten, in in direktem persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen.

Ein Inhaftierter sah sich hierdurch in seiner geschützten Privatsphäre beeinträchtigt.


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

bezüglich der Berechnung der Gebühr Nr. 4122 VV RVG (über 5 Stunden) ist wegen der Reduzierung auf eine „Nettoanwesenheitszeit“ durch das OLG Frankfurt unter dem Az.: 1 BvR 1294/18 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Manche Rechtspfleger schlagen nunmehr vor, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor über entsprechende Beschwerden entschieden wird. Wir raten daher dringend, diese Gebühr auf jeden Fall geltend zu machen und bei Nichtfestsetzung Beschwerde einzulegen.

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Unsere Vorstandssitzungen

 

Die Vorstandssitzungen der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V. sind für alle Mitglieder der Vereinigung und Interessierte offen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Die Sitzungen finden im Büro der Kollegin Dr. Weyand (Rettenmaier Frankfurt, Schumannstraße 62, 60325 Frankfurt am Main) in der Regel an jedem 2. Montag eines Monats um jeweils 18 Uhr statt. Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen!

 

Die Vorstandssitzungen im Jahr 2023:

13. Februar,

13. März, 24. April,

8. Mai, 12. Juni, 24. Juli (als Zoom-Meeting),

11. September, 9. Oktober,

13. November und 11. Dezember.

 


Nützliche Links

www.hmdj.hessen.de
(Weblinks aller hessischen JVA´en)

www.gesetze-im-internet.de
(Gesetzes- und Verordnungssammlung des BMJ)


Organisationsbüro

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. ist eine Mitgliedsvereinigung des Organisationsbüro Strafverteidiger-
vereinigungen, zu finden unter
www.strafverteidigervereinigungen.org