| Erneut: Haftgrund der Wiederholungsgefahr |
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| 3 Entscheidungen |
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| Anliegende Entscheidungen in einem BtmG - Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (durch AG,LG und OLG) dokumentieren deutlich die unterschiedlichen Auffassungen zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr - letztendlich hat das OLG diesen Haftgrund - zutreffend - sehr restritkitv ausgelegt. Im Übrigen Ausführungen des OLG zur Frage der Beschwerde und weiteren Beschwerde (Abgrenzung/ Voraussetzungen)! Siehe hierzu auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 9.4.2008 - auf dieser Homepage Rubrik "Entscheidungen" ! |
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| Weitere Informationen: |
| 931BTMG.pdf |
| Wiederholungsgefahr2.pdf |
| Wiederholungsgefahr3.pdf |
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| Zustellungen an den Verteidiger nicht immer fristaulösend |
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| Aus gegebenen Anlass ist auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt hinzuweisen - in Anlage beigefügt. Danach berechnen sich Rechtmittelfristen nicht unbedingt anhand der Zustellung an den bevollmächtigten Verteidiger, sondern, unter den dort geschilderten Umständen, anhand der Zustellung beim Mandanten. Von daher: Augen auf ! |
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| Weitere Informationen: |
| olgffm1.pdf |
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| Fortbildung - Strafrecht Aktuell |
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| Aus gegegebenem Anlass will die Vereinigung nochmals auf die äußerst informative Veranstaltung der Kollegen Manuel Mayer und Prof. Dr. Cornelius Nestler aufmerksam machen. Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zu den erläuternden Vorträgen der Referenten zu aktuelen und praxisrelevanten Themen ein ausführliches Skript. Details siehe Anhang. |
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| Weitere Informationen: |
| Strafrecht aktuell4.doc |
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| Fachanwaltskurs Herbst 2008 |
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| Die Vereinigung plant in diesem Jahr erneut einen Kurs zum Erwerb der besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts für Strafrecht. Vorläufig sind folgende Termine festgelegt:
11. bis 13.09.2008, 18. bis 21.09.2008, 02. bis 05.10.2008, 23. bis 26.10.2008, 30.10. bis 1.11.2008. Veranstaltungsraum ist wieder das Haus der Jugend in Frankfurt.
Anmeldedetails und Kosten siehe Anlage |
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| Weitere Informationen: |
| FA-KURS.pdf |
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| Hessischer Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Teilnahme an Terror-Camps |
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| ......ein "unsinniges" Gesetz mehr ! |
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| Hessen hat einen eigenen Gesetzentwurf zu Strafbarkeit der Teilnahme an Terror-Camps vorgelegt, den Justizminister Banzer am 30. November 2007 im Bundesrat vorstellte.
Die hessische Gesetzesinitiative sieht vor, § 129 a Strafgesetzbuch, der die Bildung und die Unterstützung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt, um eine Strafvorschrift für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern zu ergänzen. In Absatz 5 soll eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten terroristischer Vereinigungen, die terroristischen Zielen dienen, mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Zugleich soll die seit dem Jahr 2002 straffreie sog. Sympathiewerbung erneut unter Strafe gestellt werden.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat am 5. Dezember 2008 die Initiative unterstützt und dem Bundesrat empfohlen, sie beim Bundestag einzubringen
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| Weitere Informationen: |
| Gesetzentwurf_Terror-Camps_(pdf,_88_KB).pdf |
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| Kleiderordnung JVA Weiterstadt |
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| "Nicht nur grelle Farben" |
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| Die (neue) Kleiderordnung in der JVA Weiterstadt hat durch einen Beschluss des AG Frankfurt - Abteilung 931 einen "Dämpfer" erfahren. Mittelblaue Blue-Jeans, schwarze Strickjacken mit silbernem Reisverschluss, dunkelblaue Jogginghosen, schwarze Sweat-Shirts sind danach zulässig.
Mehr in Anlage. |
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| Weitere Informationen: |
| AGFFM17.12..pdf |
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| Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen |
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| Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei
Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, welche die
Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug betrafen.
Gegenstand des Verfahrens 2 BvR 2354/04 war die Unterbringung eines
Maßregelpatienten in einem Zweibettzimmer, das aufgrund der
Überbelegungssituation im Landeskrankenhaus des Landes Sachsen-Anhalt
mit drei Personen belegt war. Das Zimmer wies eine Grundfläche von 14,5
m2 auf und verfügte über einen räumlich abgetrennten WC-Bereich von 4
m2. Auf der Station gab es einen Hobbyraum, eine Patientenküche und
zwei Aufenthaltsräume. Zusätzlich bestand für die Patienten die
Möglichkeit, sich stundenweise allein im Besucherzimmer aufzuhalten.
Ein Einschluss erfolgte nur zur Nachtruhe.
Das Verfahren 2 BvR 2201/05 betraf die verfassungsrechtlichen
Anforderungen an die Haftraumgröße im offenen Strafvollzug. Der
Beschwerdeführer befand sich mit einem weiteren Gefangenen in einem
Haftraum des offenen Vollzuges, der eine Grundfläche von 11,7 m2 sowie
ein Luftvolumen von 27,2 m3 aufwies. Auf der Etage befand sich ein
gesonderter Toiletten-, Wasch- und Duschraum. Die Haftraumtüren waren
weder tagsüber noch nachts verschlossen.
Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 939/07 war
Untersuchungsgefangener. Er war in einem Einzelhaftraum untergebracht,
der mit einer räumlich nicht vom übrigen Haftraum abgetrennten, nicht
gesondert entlüfteten Toilette ausgestattet war.
Die Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg. Die Kammer sah die
Beschwerdeführer durch ihre jeweilige Unterbringungssituation nicht in
ihrer Menschenwürde verletzt.
näheres siehe http://www.bverfg.de |
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| Jugenstrafvollzugsrecht in Hessen |
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| CDU und FDP setzen im Jugendstrafvollzug auf Erziehung und geschlossenen Vollzug. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Parteien im Landtag.
Die meist kurze Haftzeit der Gefangenen im Alter von 14 bis 21 Jahren müsse für die Erziehung genutzt werden, begründete Justizminister Jürgen Banzer (CDU) den Vorrang für den geschlossenen Vollzug. Grüne und Sozialdemokraten hatten im Landtag für einen offenen Strafvollzug geworben......eine weitere Niederlage derer, die sich für sinnvolle Resozialisierung einsetzen !
Gesetz + Erläuterung in Anlage
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| Weitere Informationen: |
| HessJStVollzG_mit_Begruendung_(436_KB)[1].pdf |
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| Änderung der Kleiderordnung in der JVA Weiterstadt |
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| Die JVA Weiterstadt gibt bekannt: Ab sofort wird bei einfabiger Oberbekleidung in dunkel-blau oder schwarz die Annahme verweigert. Für die Inhaftierten ist das Tragen solcherlei Oberbekleidung ab 1.1.2008 untersagt. Die Inhaftierten sollen dafür Sorge tragen, dass diese Oberbekleidung beim Privatbesuch den Angehörigen zum Austausch übergeben wird. Gefangene die keinen Besuch erhalten werden diese Kleidung zur Habe nehmen müssen. |
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| Bundestag beschließt (besseren ??) Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug |
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| Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestalten soll.
Der Jugendstrafvollzug ist bislang nur in seinen Grundzügen gesetzlich geregelt. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform (01.09.2006) sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes liegt allerdings weiterhin in der Kompetenz des Bundes.
Wollten sich jugendliche Gefangene gegen Maßnahmen im Strafvollzug wehren, mussten sie sich bislang schriftlich an das Oberlandesgericht wenden. Das verabschiedete Gesetz verlagert die Zuständigkeit für Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf die ortsnäheren Jugendkammern, die in der Regel durch einen Einzelrichter entscheiden werden. Zudem erhalten die Gefangenen im Jugendstrafvollzug ein Recht auf Anhörung, über das sie belehrt werden müssen. Die Anhörung findet in der Regel in der Vollzugsanstalt selbst und nur ausnahmsweise im Gericht statt.
Zudem eröffnet das Bundesgesetz den Landesgesetzgebern die Möglichkeit, ein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren einzuführen.
Erstmals in der Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes wird zudem das Ziel des Jugendstrafrechts ausdrücklich gesetzlich bestimmt. Dabei ist der Erziehungsgedanke das Leitprinzip: An ihm sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig auszurichten.
Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Es soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.
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| ZDF sucht Strafverteidiger für Reportage |
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| Der Sohn als Totschläger angeklagt, der Ehemann als Triebtäter, der Bruder als Mörder |
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| Das ZDF plant eine Reportage/ Dokumentation über Angehörige von Kapitalstraftätern und bittet um die Mithilfe von Strafverteidigern. Näheres siehe Anhang. |
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| Weitere Informationen: |
| Redaktion Recht und Justiz.doc |
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| Jugenstrafrecht und Sicherungsverwahrung |
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| Die Bundesregierung hat nunmehr unter dem 4.10.2007 tatsächlich den Entwurf eines Gesetzes zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugenstrafrecht ins Netz gestellt...Proteste allenthalben müssen und sollten folgen ! |
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| Weitere Informationen: |
| 1606562.pdf |
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| Hessische Strafverteidiger kritisieren den Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes |
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| Als halbherzig und kontraproduktiv bezeichnet die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger den Entwurf des hessischen Justizministeriums für ein Jugendstrafvollzugsgesetz in Hessen. |
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| Neben dem Ziel, durch soziale Integration den jungen Menschen wieder die Möglichkeit zu geben, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, trete nunmehr als gleichrangiges Vollzugsziel die sichere Unterbringung (während der Haftzeit). Dass Jugendliche während ihrer Haftzeit sicher untergebracht werden müssen, sei aber selbstverständlich und kein auf die Zukunft gerichtetes Ziel ihrer Inhaftierung.
(der volle Wortlaut der Erklärung ist in der Anlage zu finden)
Zur Info weiterhin anliegend Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen |
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| Weitere Informationen: |
| PE Jugendstrafvollzugsgesetz.doc |
| Sicherungsverwahrung-JGG.pdf |
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| JVA im Netz |
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| Nahezu sämtliche JVA´s in Hessen mit Internetauftritt |
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| Ein Blick ins Netz erleichtert ab und an die tägliche Arbeit: Anlage liefert die links (als Word Datei - einfach auf den link klicken)
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| Weitere Informationen: |
| listejva .doc |
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| Für den Fall der Fälle ! |
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| Was ist zu tun bei einer Durchsuchung in der Kanzlei |
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| Anliegende Hinweise des Kollegen RA Dr. Müller gilt es wohl zu beachten.... |
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| Weitere Informationen: |
| Durchsuch_Kanz.pdf |
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