| Mitgliederversammlung |
|
| Wahl des neuen Vorstandes |
|
| Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 28.04.2010 wurde ein neuer Vorstand der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger gewählt. Gewählt wurden Herr RA Kai Guthke, Herr RA Thomas Hammer, Herr RA Thomas Kieseritzky, Herr RA Lefter Kitlikoglu, Herr RA Michael Koch, Herr RA Manuel Mayer, Herr RA Thomas Scherzberg und Frau RAin Dr. Carolin Weyand. |
| |
| Weitere Informationen: |
| Vorstand.pdf |
| |
| |
| Neue Veranstaltung |
|
| Strafrecht- / Strafprozessrecht aktuell 2010 |
|
|
Diese - fast schon institutionalisierte -Veranstaltung gibt einen präzisen und umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung in Strafsachen.
Weitere Informationen unter "Veranstaltungen" |
| |
| Weitere Informationen: |
| flyer-strafr aktuell 2010-1.pdf |
| |
| |
| Stellungnahmen an das HMdJ |
|
|
|
| Das HMdJ hat einen Entwurf zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze - u. a. ein Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) und ein Hessisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HUVollzG) - an die Strafverteidigervereinigung zum Zwecke der Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahmen zu diesen Vorhaben wurden durch die Kollegen Kai Guthke und Lefter Kitlikoglu gefertigt und an das Ministerium gesandt. Diese Stellungnahmen sind beigefügt. |
| |
| Weitere Informationen: |
| stellungnahme_zu_den_entwuerfen_eines_hstvollzg_und_eines_huvollzg.pdf |
| |
| |
| Honorare |
|
|
|
| Gerichte dürfen Honorare von Verteidigern nicht pauschal kappen
Verfassungsgericht erklärt Obergrenze für verfassungswidrig
Die Gerichte dürfen keine pauschalen Obergrenzen für die Honorarverträge zwischen Strafverteidigern und ihren Mandanten vorschreiben. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090615_1bvr134207.html
|
| |
| |
| |
| Aktuelle Entscheidung |
|
| § 81g StPO |
|
| Entscheidung zu den Voraussetzungen des § 81 g StPO |
| |
| Weitere Informationen: |
| SKMBT_50009020409150.pdf |
| |
| |
| |
|
| Trauer um Ewald Herzog |
|
| Die Hessische Strafverteidigervereinung trauert um Ihr Ehrenmitglied Ewald Herzog der Ende Februar verstorben ist. Die Gründung von Strafverteidigervereinigungen in der ganzen Republik als Reaktion auf die ehrengerichtliche und strafgerichtlicher Verfolgung von engagierten Strafverteidigern im Zusammenhang mit den RAF Prozessen, aber auch die ersten gesetzgeberischen Schritte zur Einschränkung von Verteidigerechten Mitte der Siebzigerjahre machte es für die engagierten Strafverteidiger notwendig die diskrete Umgebung ihrer Kanzleien zu verlassen und gemeinsam den politischen Raum zu betreten. Ewald Herzog war ein solcher engagierter Strafverteidiger der ersten Stunde; bereits seit 1984 fanden die offenen Vorstandssitzungen in den Kanzleiräumlichkeiten des Kollegen statt. Bis in die letzten Jahre hinein war Ewald Herzog immer dabei und sorgte mit Telefonaten dafür, dass möglichst viele kamen, und mit Keksen und Getränken dafür, dass sich alle wohl fühlten. Mit ihm verliert die Hessische Strafverteidigervereinigung eines ihrer führenden Mitglieder der ersten Stunde, einen Denker und engagierten Strafverteidiger, der stets für die Rechte seiner Mandanten eingetreten ist. |
| |
| |
| |
| Erneut Aktenversendungspauschalen |
|
|
|
| Aufhebung des Ansatzes einer Versendungspauschale mit der Begründung, die Behörde habe nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art der Versendung der Akte zu entscheiden und hierbei die für den Betroffenen günstigere Alternative der Versendung über das Gerichtsfach zu wählen, wenn Akteneinsicht über das Gerichtsfach ausdrücklich beantragt wird oder sich auf den ersten Blick aus dem Briefkopf ergibt, dass ein Gerichtsfach existiert. |
| |
| Weitere Informationen: |
| AG-31.10..pdf |
| |
| |
| OWi - Akten und Versendungspauschalen |
|
|
|
| Anliegende Entscheidungen zur Erhebung von Versendungspauschalen bin Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt Frankfurt am Main zur Kenntnisnahme. |
| |
| Weitere Informationen: |
| SKMBT_50008091615130.pdf |
| |
| |
| Wertgrenze des bedeutenden Fremdschaden bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort |
|
|
|
| Die Wertgrenze für die Bestimmung des bedeutenden Fremdschadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bemisst sich auf € 1.400,--.
siehe Anlage:
LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.05.2008 – 5/9a Qs 5/08 – 332 Js 1558/08
|
| |
| Weitere Informationen: |
| LG23.7.2008.pdf |
| |
| |
| Erneut: Haftgrund der Wiederholungsgefahr |
|
| 3 Entscheidungen |
|
| Anliegende Entscheidungen in einem BtmG - Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (durch AG,LG und OLG) dokumentieren deutlich die unterschiedlichen Auffassungen zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr - letztendlich hat das OLG diesen Haftgrund - zutreffend - sehr restritkitv ausgelegt. Im Übrigen Ausführungen des OLG zur Frage der Beschwerde und weiteren Beschwerde (Abgrenzung/ Voraussetzungen)! Siehe hierzu auch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 9.4.2008 - auf dieser Homepage Rubrik "Entscheidungen" ! |
| |
| Weitere Informationen: |
| 931BTMG.pdf |
| Wiederholungsgefahr2.pdf |
| Wiederholungsgefahr3.pdf |
| |
| |
| Zustellungen an den Verteidiger nicht immer fristaulösend |
|
|
|
| Aus gegebenen Anlass ist auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt hinzuweisen - in Anlage beigefügt. Danach berechnen sich Rechtmittelfristen nicht unbedingt anhand der Zustellung an den bevollmächtigten Verteidiger, sondern, unter den dort geschilderten Umständen, anhand der Zustellung beim Mandanten. Von daher: Augen auf ! |
| |
| Weitere Informationen: |
| olgffm1.pdf |
| |
| |
| JVA im Netz |
|
| Nahezu sämtliche JVA´s in Hessen mit Internetauftritt |
 |
|
| Ein Blick ins Netz erleichtert ab und an die tägliche Arbeit: Anlage liefert die links (als Word Datei - einfach auf den link klicken)
|
| |
| Weitere Informationen: |
| listejva .doc |
| |
| |
| Für den Fall der Fälle ! |
|
| Was ist zu tun bei einer Durchsuchung in der Kanzlei |
|
| Anliegende Hinweise des Kollegen RA Dr. Müller gilt es wohl zu beachten.... |
| |
| Weitere Informationen: |
| Durchsuch_Kanz.pdf |
| |
| |