Allgemein

Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen

Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig! Das hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung von heute deutlich gemacht. Zuvor hatten u.a. die Strafverteidigervereinigungen hierfür in ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 900/22 gekämpft. Ne bis in idem gilt! Weitere Informationen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2022/12/StN-BVerfG-2-BvR-90022-StVVn-09122022.pdf

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Offener Vollzug in Hessen – faktisch (fast) nicht existent!

Unsere rechtspolitischen Gespräche im Hessischen Landtag waren die Initiative für eine kleine Anfrage zum offenen Vollzug in Hessen. Die erschreckenden Zahlen stehen nun mit der Antwort des Justizministers schwarz auf weiß fest: Der offene Vollzug existiert in Hessen faktisch (fast) nicht. Prozentanteil der Gefangenen im offenen Vollzug: 1,6 % (im Jahr 2022), 1,7 % (im

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Lehrgang Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. bietet im Herbst 2023 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht an. Der Kurs wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung angeboten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Methodik der Strafverteidigung in dieser Form effektiver und gewinnbringender für alle Teilnehmer*innen vermittelt werden kann.

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Zuverlässigkeitsprüfung/Besuchserlaubnis für vereidigte Dolmetscher*innen

Wir möchten auf das – von Herrn Kollegen Koch freundlicherweise zur Verfügung gestellte – Schreiben des Hessischen Justizministeriums vom 4. September 2023 hinweisen. Das Schreiben betrifft die bisherige Praxis (hier der JVA Weiterstadt), eine gesonderte Besuchserlaubnis/Zuverlässigkeitsprüfung bei der Hinzuziehung einer/eines vereidigten Dolmetscherin/Dolmetschers zu einem Verteidigungsgespräch in der JVA zu verlangen/vorzunehmen. Das Justizministerium stellt in dem

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Neuer Vorstand

Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. hat am 4. November 2022 einen neuen Vorstand gewählt. In den Vorstand wurden gewählt: Dr. Carolin Weyand (Vorstandsvorsitzende), Kai Guthke (Stellv. Vorsitzender), Wiebke Otto (Stellv. Vorsitzende), Monika Wrozyna (Schriftführerin), Dr. Felix Fleckenstein (Kassierer), René Bahns und Jens Olof Breidert. Im Namen der Vereinigung spricht der neue Vorstand den

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