Allgemein

Online-Fortbildungsveranstaltung „Krypto-Chats: Was ändert sich nach EuGH, KCanG und neuester Rechtsprechung“

am Dienstag, den 14. Mai 2024 von 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:30 Uhr Referent: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung anmelden und auf dieser Seite finden Sie den Link zum Meeting: https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZ0lcO2upjsiG9RfVT2nM1rSA9Xvx38UjuY_ Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass laden wir gemeinsam mit […]

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Projekt Strafbefehl gestartet

Im Rahmen des einjährigen Projekts ermöglichen wir eine kostenlose Beratung und Verteidigung in Strafbefehlsverfahren. Die Goethe-Universität erhebt begleitend hierzu wissenschaftliche Daten. Die gewonnen Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Grundlage zur Durchsetzung unserer politischen Forderung: Kein Strafbefehl ohne Verteidiger*in! Für alle Strafverteidiger*innen: Den (für die Teilnahme am Projekt verpflichtend) auszufüllenden Fragebogen finden Sie hier: Fragebogen

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Thomas Scherzberg – Ehrenmitglied unserer Vereinigung

Am 22. Januar 2024 haben wir unseren ehemaligen, langjährigen Vorstandsvorsitzenden, Thomas Scherzberg, zum Ehrenmitglied der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. ernannt. Sein jahrzehntelanger, unermüdlicher Einsatz für die Vereinigung und die Strafverteidigung in Hessen und bundesweit war herausragend. „Deine mitreißende Leidenschaft und Dein fester Glaube an die gute Sache haben bleibende Spuren in der Vereinigung und bei

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Strafrecht / Strafprozessrecht aktuell 2024

In gewohnter Manier beleuchten Prof. Dr. Nestler und FAStR Manuel Mayer die aktuelle Rechtsprechung im Strafrecht (Schwerpunkt: BGH-Rechtsprechung). Die Fortbildungsveranstaltungen werden als Zoom-Onlineveranstaltung stattfinden. Die Unterlagen und Zoom-Logindaten werden am Tag vor der Veranstaltung an alle Teilnehmer versendet.  Für die Teilnahme werden Ihnen Fortbildungsstunden nach § 15 FAO bescheinigt – jeweils 4 Stunden. Teilnahmegebühr:100,00 € zzgl. 19

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Juristen verurteilen rechtsextremen „Masterplan“

Aus voller Überzeugung schließen wir uns der gemeinsamen Erklärung verschiedener juristischer Organisationen zu dem medial bekanntgewordenen rechtsextremistischen „Masterplan Remigration“ an. Wir verurteilen diesen Angriff auf die Verfassung und den liberalen Rechtsstaat auf das Schärfste, stellen uns entschlossen gegen das darin skizzierte menschenverachtende Konzept und treten offensiv und nachdrücklich gegen das dahinterstehende rassistische und faschistische Weltbild

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Stammtisch

Jeden ersten Donnerstag des Monats findet ein Jour fixe zum fachlichen Austausch über jeweils aktuelle rechtliche Themen statt. Anmeldungen unter: jourfix@ganzlegal.de. Auch kurzfristig Entschlossene sind immer herzlich willkommen. Vielen Dank an die Kollegin/Kollegen Jonas Ganz, Justine Diebel, Matthias Janko und Milan Martin für die tolle Initiative und Organisation!

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Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen

Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig! Das hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung von heute deutlich gemacht. Zuvor hatten u.a. die Strafverteidigervereinigungen hierfür in ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 900/22 gekämpft. Ne bis in idem gilt! Weitere Informationen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2022/12/StN-BVerfG-2-BvR-90022-StVVn-09122022.pdf

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Offener Vollzug in Hessen – faktisch (fast) nicht existent!

Unsere rechtspolitischen Gespräche im Hessischen Landtag waren die Initiative für eine kleine Anfrage zum offenen Vollzug in Hessen. Die erschreckenden Zahlen stehen nun mit der Antwort des Justizministers schwarz auf weiß fest: Der offene Vollzug existiert in Hessen faktisch (fast) nicht. Prozentanteil der Gefangenen im offenen Vollzug: 1,6 % (im Jahr 2022), 1,7 % (im

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Lehrgang Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. bietet im Herbst 2023 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht an. Der Kurs wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung angeboten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Methodik der Strafverteidigung in dieser Form effektiver und gewinnbringender für alle Teilnehmer*innen vermittelt werden kann.

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